Balearische Ökosteuer steigt im März 2018

Am 29. Dezember 2017 wurde im Amtsblatt der Balearen (BOIB) die Änderung des Dekrets 35/2016 vom 23. Juni veröffentlicht, mit der das Steuergesetz über touristische Aufenthalte und Impulsmaßnahmen entwickelt wird des nachhaltigen Tourismus auf den Balearen.

Unter dem folgenden Link können Sie die Änderung des Dekrets sowie die Beträge, die für jede Art von Betrieb anzuwenden sind, überprüfen (Gesetz 13/2017, vom 29. Dezember, des Gesamthaushaltsplans der Autonomen Gemeinschaft der Balearen für das Jahr 2018).

Nueva ecotasa de marzo 2018 por establecimientos

Link zu die BOIBs pdf

Quelle:

http://www.caib.es/eboibfront/es/2017/10759

Wie wird die Balearische Ökosteuer berechnet

 Sie werden ab dem zweiten Quartal des Jahres 2016 berechnet.

Hoch-Saison April bis Oktober enthalten.

  • 0,5 Euro pro Tag des Aufenthalts Herbergen bei einem Aufenthalt in Jugendherbergen und Hütten, Pensionen, Gasthäuser, Touristenlager oder Campingplätze.
  • 1 Euro pro Tag bei Landhotels, ländlicher Tourismus, Tourismus Unterkunft Innenministerium, Appartments bis zu drei Tasten, Hotels und Appartements von bis zu drei Sternen.
  • 1,5 Euro pro Tag des Aufenthalts, wenn dieser touristischen für Ferienhäuser Urlaub, Gehäuse oberen touristischen Vermarktung, Wohnungen drei keys Objekt und Hotels der vier und drei-Sterne-Superior.
  • 2 Euro pro Tag, werden für Touristen auf Kreuzfahrtschiffen, überlegen vier Sterne und fünf-Sterne-Hotels, Ferienwohnungen in vier Tasten und Wohn Tourismus Geschäft Beherbergungsbetrieben.

Diese Beträge werden wenn er außerhalb der Saison ist jeweils die Hälfte gekürzt.

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Wie wird die Ökosteuer auf Mallorca sein

Du musst zahlen in:

  • Touristenunterkünfte
  • Kreuzfahrten
  • Hotels in

Sie zahlen nicht unter 16 Jahre.

Bewohner der Inseln werden auch bezahlen.

Die Steuer variiert zwischen 0,5 und 2 € in der Hauptsaison und zwischen 0,2 und 1 € in Wintersaison.

Es wird geschätzt, dass Sie zwischen 50 und 80 Millionen Euro, die für Umweltzwecke zugeordnet werden:

  • Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt
  • Verbesserung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors
  • Saisonentzerrungsprämie Premium und touristischen Produktentstehung
  • Verbesserung der nachhaltigen Tourismus-Infrastruktur
  • Historisches und kulturelles Erbe

Sie werden ab dem zweiten Quartal des Jahres 2016 berechnet.

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